Erkrankung eines Kindes Sollte ein Kind aus Krankheitsgründen am Unterricht nicht teilnehmen können, so informieren die Eltern uns am betreffenden Tag bis spätestens 7:30 Uhr. Im Falle fernmündlicher Verständigung der Schule ist die schriftliche Mitteilung binnen drei Tagen nachzureichen. Fehlt ein Schüler zu Beginn der 2. Unterrichtsstunde unentschuldigt, benachrichtigt die Schule die Eltern über die vorliegende Notfallnummer bzw. unter Umständen auch die Polizei (Sicherheitsmaßnahme). Wir bitten die Eltern, unbedingt ein Augenmerk für die Gültigkeit ihrer Notfallnummer zu haben. Beurlaubung Die Beurlaubung eines Schülers wird nur in begründeten Ausnahmefällen genehmigt. Die Klassenleiterin kann eine Beurlaubung von 1 bis zu 3 Tagen im Ausnahmefall aussprechen. Längere Beurlaubungen obliegen der Schulleitung. Versicherung Die Schüler sind grundsätzlich während der Schulzeit/Wandertage/Schulveranstaltungen unfall-versichert bei der Unfallkasse Sachsen (UKS) in Meißen. Ebenfalls versichert ist der Weg von und zur Schule. Jedoch besteht für Wegeunfälle eine Meldepflicht der Eltern. Diese Meldepflicht muss spätestens am nächsten Tag erfolgen. Die Sachen der Schüler sind nicht versichert. Die Stadtverwaltung Dresden haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. |